Geltungsbereich
Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
Auftragserteilung und Leistungsumfang
TRIPLEX Service GmbH erbringt Service-Leistungen, Lieferungen und sonstige Leistungen nach Maßgabe und in dem Umfang, wie vom Kunden im Auftrag (auch Online-Auftrag) beschrieben. Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die Ersatzteillieferung erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen.
Hat der Kunde bei Auftragserteilung den Service-Auftrag nicht ausdrücklich auf bestimmte Teile und/oder die Behebung bestimmter Mängel begrenzt, setzt TRIPLEX Service GmbH das Gerät so instand, dass die volle Funktionstüchtigkeit im Sinne der technischen Beschreibung hergestellt ist.
Hat der Kunde den Auftrag im vorher beschriebenen Sinne beschränkt, wird TRIPLEX Service GmbH nur die in Auftrag gegebenen konkreten Leistungen ausführen, nicht aber die Funktionstüchtigkeit im Sinne der technischen Beschreibung herstellen. In solchen Fällen kann das Gerät trotz der ordnungsgemäß durchgeführten Reparatur noch schwerwiegende Störungen aufweisen.
Unsere Online-Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Artikeländerungen in Farbe und Design sowie technische Verbesserungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
Kostenermittlungen/Ersatzteilpreise
TRIPLEX Service GmbH erstellt Kostenermittlungen, auch Kostenvoranschlag genannt, für jeden kostenpflichtigen Auftrag. Sie sind grundsätzlich kostenpflichtig und werden pauschal zu den gültigen Preisen der Service-Preisliste berechnet. Sie sind verbindlich, wenn der Reparaturauftrag binnen 90 Tagen erteilt und das Gerät zwischen Kostenermittlungserstellung und Auftrag nicht benutzt worden ist. Die Durchführung nicht vereinbarter Arbeiten bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, dieser ist kurzfristig nicht erreichbar, die Arbeiten sind notwendig und die Gesamtkosten erhöhen sich hierdurch nicht um einen höheren Prozentsatz als 15 Prozent.
Wichtiger Hinweis: Im Rahmen der Erstellung einer Kostenermittlung sind bereits Eingriffe in die Geräte erforderlich. Diese Folgen lassen sich unter Umständen nicht zurückführen, wenn der Kunde nach Kenntnisnahme der Kostenermittlung den Reparaturauftrag nicht erteilt. Ein Anspruch darauf, dass das Gerät in den Ursprungszustand zurückversetzt wird, besteht daher nicht.
Die Ersatzteilpreise sind freibleibend und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen und Druckfehler vorbehalten.
Auftragsabwicklung, wenn kein Fehler festgestellt werden kann:
Fehlerfrei ist ein Gerät dann, wenn es unter bestimmungsgemäßen Betriebsbedingungen einwandfrei arbeitet. Alle Fehler, die durch oder nur bei Verwendung mit anderen Geräten auftreten und dann reproduzierbar sind, sind nur dann im Rahmen des Service-Auftrages von TRIPLEX Service GmbH zu beheben, wenn auch die anderen Geräte und alle beim Endverbraucher dafür verwendeten Verbindungsteile ebenfalls Gegenstand des Service-Auftrages sind.
Stellt sich heraus, dass das Gerät einwandfrei ist, hat TRIPLEX Service GmbH den Auftrag ausgeführt, wenn und sobald diese Feststellung erfolgt ist. Auch in solchen Fällen schuldet der Kunde die Bezahlung der nach der Service-Preisliste ermittelten Kosten.
Preiserstellung, Zahlung, Eigentum
Maßgeblich für die Berechnung sind die zum Zeitpunkt der Auftragserledigung gültigen Preise laut Service-Preisliste.
Für die Berechnung werden der erforderliche Zeitaufwand und die zur Service-Leistung benötigten Ersatzteile zugrunde gelegt. Hinzu kommt eine Kleinteilepauschale je Reparaturauftrag für den Aufwand von Verbrauchsmaterialien wie etwa Lötzinn und andere Reparaturhilfsmittel, Reparaturmittel, Reinigungsmittel und ähnliches.
Wenn der Garantienachweis zu einem Auftrag erst nach Rechnungserstellung vorgelegt wird, stellt TRIPLEX Service GmbH dem Auftraggeber eine Buchungskostenpauschale von 15 Euro für die Umbuchung in Rechnung.
Garantiereparaturen werden unter Vorbehalt der Anerkennung durch den Hersteller durchgeführt. Verweigert der Hersteller die Anerkennung, gehen die Reparaturkosten zu Lasten des Kunden.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Ersatzteillieferungen Eigentum der TRIPLEX Service GmbH. Der Käufer darf die gelieferten Waren im regelmäßigen Geschäftsverkehr seinerseits mit Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, solange er nicht im Verzug ist.
Versand, Paketabholung, Transportschäden und deren Kosten
In der Regel versendet TRIPLEX Service GmbH Reparaturgeräte an den Kunden. Fracht, Frachtneben- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart.
Eine abweichende Lieferanschrift ist möglich. Die individuelle Datenerfassung einer abweichenden Lieferanschrift berechnet TRIPLEX Service GmbH gesondert mit 8 Euro.
Für eingesandte/überbrachte oder abgeholte Pakete geht die Gefahr auf TRIPLEX Service GmbH über, sobald diese Geräte bei TRIPLEX Service GmbH eingehen.
Bei Rückgabe der Geräte geht die Gefahr mit Aushändigung an den Kunden bei TRIPLEX Service GmbH auf diesen über. Bei Versand per Post/UPS oder Fracht geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn und sobald das Gerät entweder einem Spediteur/Frachtführer beziehungsweise der Bundespost übergeben worden ist oder das Betriebsgelände von TRIPLEX Service GmbH anderweitig verlassen hat.
TRIPLEX Service GmbH wählt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes Versandwege, Spediteure und Frachtführer für den Rückversand der Geräte aus. Es ist Sache des Kunden, etwaige Transportschäden und dabei einzuhaltende Fristen selbst zu beachten und geltend zu machen.
Werden Geräte an TRIPLEX Service GmbH übergeben oder übersandt, erfolgt der Rückversand von TRIPLEX Service GmbH gegebenenfalls in geeigneter, neuer handelsüblicher Verpackung. Diese ist vom Kunden gesondert zu bezahlen.
TRIPLEX Service GmbH haftet nicht für Transportschäden oder verdeckte Transportschäden von Sendungen welche vom Kunden selbst verpackt und versendet wurden oder durch ein von TRIPLEX Service GmbH beauftragtes Transportunternehmen abgeholt wurden. Verdeckte Transportschäden sind solche Beschädigungen die nicht offensichtlich erkennbar sind und erst bei der Bearbeitung durch den Servicetechniker entdeckt werden. Insofern ist eine fristgerechte Meldung an den Kunden/Spediteur unter Umständen nicht gewährleistet und wird vom Kunden akzeptiert. Soweit der Schaden von dem von TRIPLEX Service GmbH beauftragtes Transportunternehmen anerkannt wird, haftet TRIPLEX Service GmbH bis zu einem Betrag von 500,00 Euro.
Pfandrecht des Werksunternehmens und unterlassene Abholung
TRIPLEX Service GmbH steht wegen der auftragsgemäß erbrachten Leistung ein vertragliches Pfandrecht an den Geräten zu, die im Rahmen des Auftrages in den Besitz von TRIPLEX Service GmbH gelangt sind.
Wird ein Gerät vom Transportunternehmen als unzustellbar an TRIPLEX Service GmbH retouniert, so wird dieses Gerät für die Dauer von acht Wochen aufbewahrt. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde eine zweite kostenfreie Zustellung beauftragen. Nach dieser Frist muss der Kunde das Gerät auf eigene Kosten abholen.
TRIPLEX Service GmbH kann dem Kunden nach Ablauf der Frist ein Lagergeld in Höhe von 10 Euro pro Monat berechnen.
Ist das Gerät auch drei Monate nach der zweiten Aufforderung nicht abgeholt worden, ist TRIPLEX Service GmbH zur weiteren Aufbewahrung nicht verpflichtet und von jeglicher Haftung, auch für leichtfahrlässige Beschädigung oder Untergang, frei. Nach Ablauf dieser Dreimonatsfrist steht es TRIPLEX Service GmbH frei, dem Kunden eine Androhung eines freihändigen Verkaufes zuzusenden. Vier Wochen nach Absenden dieser Androhung darf TRIPLEX Service GmbH das betreffende Gerät zur Deckung der Service-Leistungsforderung gegen den Kunden veräußern. Wird dabei ein Mehrerlös erzielt, ist er an den Kunden auszuzahlen.
Gewährleistung, Haftung, Rückgaberecht
Reparatur
TRIPLEX Service GmbH gewährleistet die einwandfreie Durchführung der Reparatur zwölf Monate lang. Die Gewährleistung beginnt mit dem Lieferdatum. Mängel werden unentgeltlich am betroffenen Gerät nachgebessert, wenn und soweit sie von TRIPLEX Service GmbH zu vertreten sind. TRIPLEX Service GmbH gewährleistet die Verwendung einwandfreien Materials bei der Durchführung von Service-Leistungen für den gleichen Zeitraum. Nach sechs Monaten erfolgt die Umkehr der Beweispflicht.
Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde TRIPLEX Service GmbH Zeit und Gelegenheit zu gewähren und dabei vor allem dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Gewährleistungsmaßnahmen TRIPLEX Service GmbH oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht.
TRIPLEX Service GmbH haftet für Schäden und Verluste an dem/des Auftragsgegenstandes nur insoweit, als TRIPLEX Service GmbH oder einen Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Im Fall der Beschädigung ist TRIPLEX Service GmbH zur, für den Kunden kostenlosen, Instandsetzung verpflichtet, aber auch alleine berechtigt. Ist die Instandsetzung unmöglich oder übersteigt der Aufwand dafür den Zeitwert, kann TRIPLEX Service GmbH stattdessen die Ansprüche des Kunden durch Zahlung des Zeitwertes eines vergleichbaren Gerätes oder, nach eigener Wahl, durch Lieferung eines entsprechenden Neugerätes erfüllen. Gleiches gilt bei Verlust. TRIPLEX Service GmbH haftet in keinem Fall für Liebhaberwerte oder Vergleichbares.
Für Schäden anderer Art, sei es am Gerät oder auch anderweitig, gleich aus welchem Rechtsgrund, so unter anderem auch in Folge der Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen oder aufgrund unerlaubter Handlungen, haftet TRIPLEX Service GmbH nur, wenn und soweit solche Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von TRIPLEX Service GmbH oder der Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von TRIPLEX Service GmbH bei der Ausübung der Ihnen zugewiesenen Aufgaben nach diesem Wartungsvertrag verursacht worden sind. TRIPLEX Service GmbH ist nach Maßgabe der vorstehenden Bedingungen nur dann zur Beseitigung von Mängeln oder Schäden beziehungsweise zum Schadenersatz verpflichtet, wenn die aufgetretenen Mängel und Schäden unverzüglich nach Ihrer Entdeckung, jedenfalls nicht später als eine Woche nach Entdecken, schriftlich angezeigt worden sind. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Jegliche Haftung entfällt, wenn der Kunde ohne vorheriges Einverständnis von TRIPLEX Service GmbH Mängel- beziehungsweise Schadensbeseitigungen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt. Einen Anspruch auf Erstattung dadurch entstehender Kosten hat der Kunde nicht.
Ersatzteillieferungen
Die Gewährleistung beginnt mit dem Lieferdatum und beträgt sechs Monate.
Der Käufer muß TRIPLEX Service GmbH den Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 14 Werktagen nach Eingang der Lieferung, schriftlich oder per E-Mail mitteilen.
Gutschrift erfolgt nur bei Rückgabe in einwandfreiem, unbenutztem und originalverpacktem Zustand und unter der Voraussetzung, dass die Rückgabe frei Haus an TRIPLEX Service GmbH erfolgt ist. Eine Gutschrift aufgrund zuviel oder falsch bestellter Ersatzteile sowie zum Testen und zur Fehlerermittlung bestellter Ersatzteile erfolgt gegen Berechnung einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 20 Prozent des jeweiligen Ersatzteilpreises, jedoch mindestens 15,00 Euro. Ersatzteile die ausgepackt und eingebaut/benutzt wurden, gelten als gebraucht und werden nicht zurückgenommen.
Auslandsgeschäfte
Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Wirksamkeit
Sollten einzelne dieser Bedingungen, gleich aus welchem Grund, nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Gau-Algesheim oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl von TRIPLEX Service GmbH.